Winterreifenpflicht

Und plötzlich ist der Winter da!

Immer milder werdende Winter lassen gern vergessen, dass die kalte Jahreszeit irgendwann doch mit aller Macht Einzug halten wird. Zwar existiert keine explizit ausgewiesene Winterreifenpflicht, doch der Gesetzgeber schreibt eine witterungsbedingt angepasste Bereifung an einem KFZ vor und das sind in der kalten Jahreszeit unstrittig Winterreifen. Wer mit Sommerbereifung versucht durch den Winter zu kommen, der riskiert nicht nur seine und die Sicherheit anderer.


Winterreifenpflicht

Versicherungen kennen in diesem Fall ebenso wenig ein Pardon wie die Straßenverkehrsordnung. Wer von der Polizei erwischt wird zahlt 20 Euro Bußgeld und wer mit Sommerreifen gar eine Verkehrsbehinderung darstellt, kann mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Versicherungen rechnen bei Unfällen mit Sommerreifen dem Versicherten eine teils empfindlich ausfallende Mitschuld an. Den Jahreszeitenwechsel sollte man also keines Falls verschlafen und rechtzeitig zur entsprechenden Bereifung wechseln.