KFZ Personenversicherung

Welche Personen sind mitversichert?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung umfasst den Schutz des Fahrzeugeigentümers, des Fahrzeugführers, des Fahrzeughalters und des Versicherungsnehmers selbst. Auch der Arbeitgeber als Beifahrer und berufsbedingte Beifahrer sind während der Dienstfahrten mit versichert. Kraftfahrern die häufig andere Personen im Fahrzeug mit befördern, ist eine zusätzliche Insassen-Unfallversicherung anzuraten.

Insassen-Unfallversicherung

Diese Versicherung sorgt explizit für den Schutz der Fahrzeuginsassen, geschädigte Personen erhalten die vereinbarte Versicherungssumme unabhängig von der Schuldfrage. Das Schadensereignis muss jedoch unmittelbar mit dem Abstellen, Benutzen, Laden oder Lenken des Fahrzeugs in Zusammenhang stehen. Je nach Versicherungsumfang sind Krankenhaustage- und Tagegeld, Invalidität und Tod der Insassen mit versichert. Auch wenn ein Insasse dauerhaft Schäden trägt oder innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt, leistet der Versicherer die vereinbarte Summe. Das Krankenhaustagegeld erhalten Insassen bei vollstationärer Behandlung und einer Dauer von höchstens zwei Jahren. Das Tagegeld wird für höchstens ein Jahr bei beeinträchtigter Arbeitsfähigkeit eines Insassen, während der ärztlichen Behandlung gezahlt.

Pauschal- und Platzsystem

Es werden zwei Varianten der Insassen-Unfallversicherung angeboten. Das sichert das Fahrzeug als ganzes ab, im Schadensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme durch die Anzahl der betroffenen Insassen geteilt. Jeder zusätzliche Insasse erhöht die Versicherungssumme jedoch um 50 Prozent.

Das Platzsystem bietet jedem betroffenen Insassen im Falle eines Unfalls eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme und schließt - je nach Vertragsgestaltung - den Fahrer mit ein oder aus. Der Fahrzeugführer kann auch als einziger Insasse versichert werden. Eine prozentuale Erhöhung der Versicherungssumme je Insasse entfällt bei dieser Variante.