Saisonkennzeichen

Gerade exklusive Fahrzeuge wie Cabrios, Oldtimer oder auch Zweiräder werden häufig nicht ganzjährig genutzt, sondern über den Winter 'eingemottet'. Das Saisonkennzeichen bietet die Möglichkeit ein Fahrzeug nur in einem gewissen Zeitraum des Jahres zu nutzen und so Versicherungsprämien zu sparen. Bedingung für ein Saisonkennzeichen ist eine mindestens zweimonatige Zulassung in Jahr, sowie eine Höchstdauer von elf Monaten. Die kürzere Zulassung drückt auch die Versicherungsbeiträge, solange das Fahrzeug in der Garage steht ist das Risiko für den Versicherer am geringsten.

Je nach Konditionen 'sticht' es sich manchmal, ob es günstiger ist das Fahrzeug ganzjährig oder mit einem Saisonkennzeichen zu fahren. Gerade robuste Zweiradfahrer die im zeitigen Frühjahr 'der Hafer sticht', wissen es zu schätzen wenn das Bike startklar in der Garage steht. Im Hinblick auf die mild gewordenen Winter, lassen auch immer mehr Cabriofahrer ihr Fahrzeug ganzjährig angemeldet und nutzen sonnige Wintertage um ihrem Hobby zu frönen.