Begleitetes Fahren

Führerschein mit 17

Kaum etwas sehnen junge Menschen so sehr herbei, wie die bestandene Führerscheinprüfung - verspricht doch der eigene Führerschein grenzenlose Freiheit. Seit einigen Jahren dürfen Jugendliche, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug in erwachsener Begleitung führen. Der so genannte Führerschein mit 17 gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands und die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein. Die entsprechende Begleitperson wird in der Prüfbescheinigung vermerkt, der Führerschein-Neuling ist somit an diese Person gebunden, wenn er ein KFZ bewegen will. Die begleitende Person muss neben dem Mindestalter über eine fünfjährige Fahrpraxis verfügen und darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Angenehme Begleiterscheinung des begleiteten Fahrens ist, dass sich die Probezeit des Führerschein-Neulings entsprechend verkürzt.