Bagatellschaden

Der allgemeine Grenzwert für einen Bagatellschaden liegt bei einer Schadenssumme von rund 700 Euro. Es gibt allerdings Versicherer die diesen Grenzwert weit niedriger ansetzen. In einem Fall bei dem eine PKW-Fahrerin einer Fahrradfahrerin die Vorfahrt nahm, entstand ein Sachschaden von 350 Euro am Fahrrad - glücklicherweise blieb die Fahrradfahrerin unverletzt. Da sich beide Personen bekannt waren verzichtete man darauf die Polizei hinzu zu ziehen. In der Regel verzichten die Versicherer bei Bagatellschäden auf einen Gutachter, ein einfacher Kostenvoranschlag von der Reparatur-Werkstatt sollte zur Regulierung ausreichen. In diesem Fall ließ die Versicherungsgesellschaft dennoch ein Gutachten erstellen, das erheblich von dem Kostenvoranschlag der Werkstatt abwich - und das obwohl die Werkstatt selbst Gutachter war. Letztlich blieb die Fahrradfahrerin auf ihrem Schaden sitzen und die Versicherung zahlte keinen Cent. Dieser Fall zeigt wie wichtig es ist - in jedem Fall - unverzüglich die Polizei zu informieren.