Elementarschäden

In vielen Verträgen taucht der Begriff Elementarschäden auf und oft ist man unsicher welche Ereignisse dieser Begriff umfasst. Nicht immer kommt 'Alles Gute kommt von oben', herabfallende Äste sind bei einem Unwetter meist noch das kleinste Übel - ganze Bäume können umstürzen. Ein ordentlicher Hagelschlag kann eine ansehnlichen Luxuskarosse schnell in einen verbeulten Blechhaufen verwandeln. Zu den Elementarereignissen zählen Blitzschlag, Hagel, Stürme ab Windstärke acht, sowie Überschwemmung. In der Regel deckt die Kaskoversicherung diese Schäden - mit Einschränkungen - ab. Weicht der PKW-Fahrer einem Ast aus und fährt in den nächsten Graben, übernimmt die Teilkasko diesen Schaden nicht in jedem Fall.

Ähnliche Probleme kann es bei Wildschäden geben. Weicht der Fahrer einem Reh aus und landet im Graben, übernimmt die Versicherung den Schaden in der Regel. Landet das Fahrzeugs hingegen wegen eines kreuzenden Kaninchens im Graben, hat der Geschädigte das Nachsehen. Leider liegt diese Reaktion nicht immer in Händen des Fahrzeugführers, denn allzu oft steuern Reflexe dieses Verhalten. Einem auf die Straße springenden Tier nicht automatisch auszuweichen, erfordert schon einiges an Übung. Diese Fälle deckt lediglich die Vollkasko ab.