Unfallmeldung

Was wenn´s Kracht?

Im Falle eines Unfalls ist es alles andere als leicht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Oft ist man erstmal froh, wenn keiner verletzt ist. Wenn der entstandene Schaden zunächst unbedeutend erscheint, ist man schnell versucht die Telefonnummern auszutauschen und die Sache 'privat' zu regeln. Das funktioniert jedoch nur in den allerwenigsten Fällen reibungslos. Spätestens wenn sich der erste Schock gelegt hat, kommt die ein oder andere Seite zu der Entscheidung, dass der ihm entstandene Schaden doch erheblicher ist, als zunächst angenommen. Um einen Unfall für beide Seiten zufrieden stellend zu regeln, sollte man immer die Polizei hinzu ziehen - selbst wenn der Unfall noch so leicht erscheint. Auch wenn sich die am Unfall beteiligten Personen kennen, ist eine polizeiliche Meldung unumgänglich - denn beim Geld hört bekanntlich alle Freundschaft auf.

Wenn beispielsweise ein Schaden an einem geparkten Fahrzeug entsteht und der Geschädigte nicht vor Ort ist, wird dem Unfallverursacher eine bis zu 45 minütige Wartezeit zugemutet. Taucht der Geschädigte in dieser Zeit nicht auf, hat der Verursacher die Polizei zu informieren. Ein Zettelchen mit der Telefonnummer unter die Scheibenwischer klemmen und den Unfallort verlassen, das bedeutet Unfallflucht und stellt somit eine Straftat dar. Dies bedeutet in jedem Fall eine Geldbuße oder schlimmsten Falls gar eine Freiheitsstrafe.