KFZ-Kaskoversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden am Fahrzeug des Geschädigten ab, nicht jedoch die Schäden am eigenen Fahrzeug. Für neue KFZ oder Fahrzeuge die einen besonderen Wert darstellen, ist die Kaskoversicherung eine gute Möglichkeit den eigenen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Im Angebot haben Anbieter die Teil- oder Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung. Der Vorteil der KFZ- Kaskoversicherung ist, dass die Versicherung unabhängig von der Schadensverursachung zahlt. Wie bei den meisten Versicherungen ist die Versicherungsregulierung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgenommen.

Teilkaskoversicherung

Beschädigungen und Verlust des Fahrzeugs, am KFZ befestigter Teile, sowie den Verlust von im geschlossenen Fahrzeug aufbewahrten Teilen deckt die Teilkaskoversicherung ab. Es existiert eine detailierte Liste der mitversicherten und nicht mitversicherten Teile. Schadensereignisse welche die Versicherung zur Regulierung verpflichten sind Brand, Diebstahl, Elementarschäden, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und Wildschäden am bewegten Fahrzeug. Eine Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatts ist in der Teilkaskoversicherung nicht möglich. Die Prämien berechnen sich nach der Höhe der Selbstbeteiligung.

Vollkaskoversicherung

Zusätzlich zu den in der Teilkaskoversicherung abgedeckten Risiken, umfasst die Vollkaskoversicherung auch Schäden mutwilliger Zerstörung durch fremde Personen. In die Prämienberechnung der Vollkaskoversicherung fließt der Schadenfreiheitsrabatt mit ein, sowie die Höhe der Selbstbeteiligung. Bei Teil- und Vollkaskoversicherung gilt, je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher die Prämie.